Alle Informationen zur persönlichen Einschreibung finden Sie im Anhang der E-Mail, die auch Ihren Zulassungsbescheid enthält (Merkblatt).
Für den Vollzug der Einschreibung ist in der Regel persönliches Erscheinen erforderlich. Über Ausnahmen in besonders begründeten Fällen (z.B. Krankheit) entscheidet die Hochschule.
Sie können sich in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) schriftlich einschreiben lassen. In diesem Fall benötigen wir sämtliche zur Einschreibung erforderlichen Unterlagen (siehe Merkblatt des Zulassungsbescheids). Allerdings senden Sie uns bitte auf keinen Fall Originale Ihrer Zeugnisse zu, sondern reichen diese bitte als beglaubigte Kopien ein! Da Sie bei einer schriftlichen Einschreibung Ihren Personalausweis / Reisepass nicht vorlegen können, würden wir zudem Ihre Geburtsurkunde sowie ggf. Ihre Heiratsurkunde benötigen.
Fehlende Unterlagen müssen schnellstmöglich nachgereicht werden!
Sollten Sie den Nachweis über den praktischen Teil der Fachhochschulreife nachreichen müssen, ist es notwendig, dass dieser am 30.09. abgeschlossen ist, andernfalls ist eine Einschreibung ausgeschlossen. Deshalb ist bereits bei der Einschreibung ein Nachweis erforderlich, aus dem hervorgeht, dass Sie den praktischen Teil der FHR vor dem 30.09. beenden werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Nachreichung der fehlenden Unterlagen nicht endgültig eingeschrieben werden können.
Einschreibungsfrist:
Für das Wintersemester: 15. Oktober
Für das Sommersemester: 15. April
Eine Einschreibung für bis zu drei Studiengänge ist prinzipiell möglich, jedoch sind die Studiengänge vom Inhalt, dem Arbeitsaufwand und den Stundenplänen für das Studium nur eines Studiengangs konzipiert.
Nachdem Sie sich über unser Bewerberportal online beworben haben, erhalten Sie auf Grundlage Ihrer Angaben im Bewerberportal einen Bescheid. Wurden Sie zugelassen, finden Sie in Ihrem Bescheid einen Zeitraum, innerhalb dessen Sie sich einschreiben können. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist an die Zentrale Studienberatung.
Wenn Sie den Studienplatz nicht in Anspruch nehmen, verfällt dieser zunächst. Sollten Sie jedoch einen Dienst absolvieren, haben Sie im nächsten Jahr Anspruch auf bevorzugte Zulassung. Dies bedeutet, dass Sie sich in den nächsten zwei Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes erneut bewerben können. Wichtig: Bitte bewahren Sie Ihren Zulassungsbescheid gut auf, da Sie diesen bei der erneuten Bewerbung einreichen müssen. Bei Ihrer Bewerbung tragen Sie bitte an vorgesehener Stelle Ihren Dienst ein und laden eine Bescheinigung über die Ableistung hoch.